SACHKUNDENACHWEIS FÜR HUNDEHALTER

Seit dem 01.07.2013 gilt in Niedersachsen das neue Hundegesetz
(Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden NHundG)

Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens 2 Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten hat, gilt durch Erfahrung als Sachkundig und muss keine Prüfung ablegen.
Sofern Sie sich nach dem 01.07.2013 einen Hund anschaffen, ist vor der Aufnahme der Hundehaltung die theoretische Sachkundeprüfung abzulegen. Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Inhalt der Prüfung sind theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang und in der Haltung von Hunden.

Außerdem besteht eine Meldepflicht für alle Hunde im Zentralen Hunderegister. www.hunderegister-nds.de

 

Aufgrund meiner Zertifizierung zur Hundetrainerin durch die Tierärztekammer Niedersachsen bin ich unter anderem berechtigt, die Prüfung für den Sachkundenachweis für Hundehalter abzunehmen.

Somit haben Sie bei mir in der hundewerkstatt die Möglichkeit diesen Sachkundenachweis abzulegen.
Die Prüfung besteht aus 2 Modulen (Theorie und Praxis). Die Prüfungsgebühr beträgt je Modul € 50,00.

Bei Interesse können Sie mich für weitere Informationen gerne kontaktieren.

 

Nutzen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular oder rufen Sie mich unter 0178 - 45 89 323 an!

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

hundewerkstatt

erziehungsberatung für familienhunde

 

anja klebe

ostfeldstr. 72

30559 Hannover

 

☏ 0178 4589323

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