SACHKUNDENACHWEIS FÜR HUNDEHALTER
Seit dem 01.07.2013 gilt in Niedersachsen das neue Hundegesetz
(Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden NHundG)
Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens 2 Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten hat, gilt durch Erfahrung als Sachkundig und muss
keine Prüfung ablegen.
Sofern Sie sich nach dem 01.07.2013 einen Hund anschaffen, ist vor der Aufnahme der Hundehaltung die theoretische Sachkundeprüfung abzulegen. Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres
der Hundehaltung abzulegen.
Inhalt der Prüfung sind theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang und in der Haltung von Hunden.
Außerdem besteht eine Meldepflicht für alle Hunde im Zentralen Hunderegister. www.hunderegister-nds.de
Nutzen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular oder rufen Sie mich unter 0178 - 45 89 323 an!